Rechtsprechung
BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurechnung einer von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen ausgehenden Verfolgung an den Staat - Fehlverhalten einzelner pflichtvergessener Polizeibeamten - Asylanspruch wegen individueller Vorverfolgung und mangelnder Sicherheit vor deren Wiederholung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 09.05.1994 - 12 L 7221/91
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine von nichtstaatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn dieser generell derartige Verfolgungsmaßnahmen - direkt - fördert oder sie billigt oder ihnen nicht durch den Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden präventiven oder repressiven Mittel entgegentritt (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N.).Dabei kann eine Schutzversagung nicht schon dann angenommen werden, wenn der Staat keinen lückenlosen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen privater Dritter gewährleisten kann (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 - BVerwGE 72, 269) und die Befriedungsbemühungen des zur Unterbindung gewaltsamer Auseinandersetzungen an sich bereiten Staates im Einzelfall ohne Erfolg bleiben (Urteil vom 2. August 1983, a.a.O.).
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Dabei kann eine Schutzversagung nicht schon dann angenommen werden, wenn der Staat keinen lückenlosen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen privater Dritter gewährleisten kann (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 - BVerwGE 72, 269) und die Befriedungsbemühungen des zur Unterbindung gewaltsamer Auseinandersetzungen an sich bereiten Staates im Einzelfall ohne Erfolg bleiben (…Urteil vom 2. August 1983, a.a.O.). - BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 37.89
Berücksichtigung des voraussichtlichen Rückkehrverhaltens enger …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Diese Grundsätze sind in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 37.89 -, von dem nach Auffassungdes Beschwerdeführers das Urteil des Berufungsgerichts abweichen soll, lediglich nochmals zusammenfassend dargestellt.